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DEUTSCHES, POLNISCHES UND ÖSTERREICHISCHES RECHT -EUROPÄISCHE EINFLÜSSE UND NATIONALE ANTWORTEN IM VERGLEICH
Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Do, 24.09.2009/ Fr, 25.09.2009
Aktuelle Informationen:
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/teichmann/startseite/
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AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM POLNISCHEN, DEUTSCHEN UND ÖSTERREICHISCHEN PRIVATRECHT - VEREINHEITLICHUNG ODER AUSEINANDERENTWICKLUNG?
Wirtschaftsuniversität Wien, 2. / 3. Oktober 2008
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RECHT DER BAUWIRTSCHAFT, 4.-6. Oktober 2007, Krakau
Diese Konferenz bezweckt die Vermittlung der privatrechtlichen Rahmenbedingungen der Bauwirtschaft in Deutschland und Polen an interessierte Vertreter aus der Praxis.
Das Konferenzprogramm enthält neben Vorträgen zu Finanzierungsaspekten, zu Fragen der Arbeitnehmerüberlassung und Fragen gebräuchlicher Vertragsmuster auch Erfahrungsberichte prominenter Investoren des Baugewerbes.
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GESELLSCHAFTSRECHT IN EUROPA, 11.-13. Mai 2007, Krakau
Diese Konferenz bezweckt die rechtswissenschaftliche Untersuchung der europäischen Angleichungsprozesse in den Rechtssystemen von Deutschland, Oesterreich und Polen im Hinblick auf das Gesellschaftsrecht. Dabei wird die Rezeption des europäischen Gesellschasftrechts in den drei Ländern besonders im Vordergrund stehen.
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JURISTISCHE ANGLEICHUNGSPROZESSE IN EUROPA, 21.-23. April 2006, Krakau
Diese Konferenz bezweckt die gemeinsame rechtswissenschaftliche Untersuchung der europäischen Angleichungsprozesse in den Rechtssystemen von Deutschland und Polen. Hierfür sind zunächst fünf Arbeitsgruppen vorgesehen: Allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Kreditsicherheiten- und Insolvenzrecht, Gewerblicher Rechtsschutz/Wirtschaftsrecht.
Programm
Das Konferenzprogramm wird neben den fünf Arbeitsgruppen (bestehend aus deutschen und polnischen Rechtswissenschaftlern) in drei vertikale Segmente eingeteilt sein: Plenumvorträge, Sitzungen der Arbeitsgruppen und Abschlussberichte.
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Arbeitsgruppen
Allgemeines Zivilrecht
Inhalte
Die Entwicklung des europäischen Privatrechts stellt die Mitgliedstaaten immer wieder vor die Aufgabe, Vorgaben aus europäischen Richtlinien in ihr nationales Zivilrecht zu integrieren. Ein Beispiel dafür ist die Umsetzung der Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf aus dem Jahre 1999. Der Kaufvertrag als der wohl wichtigste schuldrechtliche Vertrag ist sowohl in Polen als auch in Deutschland tief in der nationalen Zivilrechtstradition verankert. Die Integration der europäischen Vorgaben in das nationale Recht hat in Deutschland die umfassende Schuldrechtsreform des Jahres 2002 ausgelöst. Andere Länder haben sich dafür entschieden, die Struktur ihres Zivilrechts möglichst nicht zu verändern, und haben die Regeln zum Verbrauchsgüterkauf in separate Abschnitte ihres Zivilgesetzbuches oder gar in ein eigenes Gesetz überführt. Beide gesetzgeberischen Wege haben ihre spezifischen Stärken und Schwächen; dies kann ein Vergleich der deutschen mit der polnischen Vorgehensweise deutlich machen.
Teilnehmer
- Prof. dr hab. Fryderyk Zoll
Lehrstuhl für Zivilrecht der Jagiellonen-Universität, Krakau, Direktor des Deutsch-Polnischen Zentrums für Bankrecht der Jagiellonen-Universität, Krakau, Leiter des Internationalen Graduiertenkollegs (DFG) "Systemtransformation" der Universitäten Mainz, Heidelberg und Krakau, Mitglied der EU-aquis-Group "European Civil Law"
- PD Dr. Christoph Teichmann
Institut für Deutsches und Europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Ruprecht-Karls-Universität, Heidelberg, Mitglied der Deutsch-Polnischen Forschungsgruppe der Universität Heidelberg zum Gesellschaftsrecht
- Prof. Dr. Christian Wolf
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht, Universität Hannover
- Florian Möslein
Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht, Humbold-Universität Berlin
Arbeitsrecht
Inhalte
Das europäische Recht hat für das Arbeitsrecht eine herausragende Bedeutung, denn bereits heute hat fast jede zweite arbeitsrechtliche Regelung in Deutschland und in Polen unmittelbar oder mittelbar einen gemeinschaftsrechtlichen Hintergrund. Das sekundäre Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet des Arbeitsrechts besteht überwiegend aus Richtlinien, die von den Mitgliedsstaaten durch innerstaatliche Rechtsakte in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Daher ist es besonders reizvoll, im Verhältnis Deutschland-Polen Unterschiede in Rezeption und Umsetzung ausgewählter arbeitsrechtlicher Richtlinien zu untersuchen und nach der Notwendigkeit einer weiteren Harmonisierung des nationalen Arbeitsrechts zu fragen. Besonders im Blick sind dabei die Richtlinie über die europäische Aktiengesellschaft, die Richtlinie über Massenentlassungen, die Anti-Diskriminierungsrichtlinie und die Richtlinie über den Betriebsübergang.
Teilnehmer
- Dr. Leszek Mitrus
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrsul für Arbeitsrecht der Jagiellonen-Universität, Krakau
- Dr. Martin Gutzeit
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht, Ludwigs-Maximilians-Universität, München
- Ass. iur. Johannes Reitzel, (Teilnahme angefragt)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Arbeitsrecht, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Geschäftsführer des Internationalen Graduiertenkollegs (DFG) "Systemtransformation"
- Dr. Rainer Sieg, (Teilnahme angefragt)
Leitung Corporate Personnel Germany, Siemens München, Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät Universität Passau
- Marek Prujszczyk, (Teilnahme angefragt)
Personaldirektor, Grupa ¯ywiec S.A., Warschau
Gesellschaftsrecht
Inhalte
Zwar stand das polnische Gesellschaftsrecht dem deutschen stets nahe, doch haben in Polen in den vergangenen Jahren umfangreiche gesetzgeberische Arbeiten dazu geführt, dass das polnische Gesellschaftsrecht eine strukturelle Neuausrichtung erfahren hat. Als eine von polnischem und vom deutschen Blickwinkel aber gleichermaßen interessante, da relevante Harmonisierungsnotwendigkeit, verlangt nunmehr die "Europäische Aktiengesellschaft" nicht nur eine Auseinandersetzung mit den klassischen Leitungssystemen, monistisch oder dualistisch, sondern es stellen sich aufgrund der "Europäischen Aktiengesellschaft" arbeitsrechtliche Fragen, die im sektoralen Querschnitt mit der Arbeitsgruppe "Arbeitsrecht" untersucht werden sollen. Die dabei erarbeiteten Grundlagen werden als Ausgangspunkt zur Diskussion zwischen deutschen und polnischen Rechtswissenschaftlern dienen über die Frage, ob und inwieweit der "Aktionsplan der Kommission zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts" vom Mai 2003 ein europäisches Kerngesellschaftsrecht bewirken kann und bewirken sollte.
Teilnehmer
- dr Krzysztof Oplustil
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik der Jagiellonen-Universität, Krakau, Dozent der Schule des Polnischen Rechts, Krakau, Leiter der Deutsch-Polnischen Forschungsgruppe der Universität Heidelberg zum Gesellschaftsrecht, Träger des Kovalevskaya-Preises der Alexander-von-Humboldt-Stiftung
- dr Radoslaw Kwasnicki
ehem. Kollegiat des Internationalen Graduiertenkollegs (DFG) "Systemtransformation" der Universitäten Mainz, Heidelberg und Krakau;
- dr Anna Rachwal
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Zivilrecht der Jagiellonen-Universität, Absolventin der Schule des Deutschen Rechts, Krakau; Dozentin der Schule des Polnischen Rechts, Krakau; Mitglied der Deutsch-Polnischen Forschungsgruppe der Universität Heidelberg zum Gesellschaftsrecht
- MMag Dr. Clemens Schindler LL.M.
Ehemals Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, Ludwigs-Maximilians-Universität, München
- Rechtsanwalt Dr. Ulrich Schaarschmidt
Justitiar, Senior Legal Counsel, Abteilung Recht und Versicherung, Salzgitter AG, Salzgitter
- Rechtsanwalt Dr. Johannes Schlichte
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Berlin
Insolvenz- und Kreditsicherheitenrecht
Inhalte
Bisher ist es dem europäischen Normgeber nicht gelungen, über fragmentarische Regelungen (siehe die z.B. die Richtlinie zu Finanzsicherheiten) hinaus, systemintegrierende Vorgaben im Bereich des Sachenrechts für alle Mitgliedsstaaten zu formulieren. Vielmehr wurde durch die nunmehr auch seit dem 1.5.2004 in Polen unmittelbar geltende EU-VO 1346/2000 zum Insolvenzrecht versucht, im Bereich der Rechtsfolgen Harmonisierung zu erreichen, bei gleichzeitiger "Nichtveränderung" der sachenrechtsbegründenden, nationalen Rechtssysteme. Eine interessante Fragestellung ist, inwieweit sich diese Herangehensweise als Versäumnis erweisen wird, und wie es gelingen kann, allen Mitgliedstaaten gemeinsame, also systemübergreifende Strukturprinzipien des Sachenrechts, insbes. des Kreditsicherheitenrechts zum Ausgangspunkt der Rechtsvereinheitlichung zu machen. Von jeher besonders im Blickfeld der Rechtswissenschaft stand dabei des Prinzip der Akzessorietät der dinglichen Sicherheiten. Gerade hier lohnt sich eine Analyse des polnischen Rechts und des deutschen Rechts, ist der "Widerstand" des polnischen positiven Rechts gegen die Auflösung dieses Prinzips doch noch ausgeprägt, während in Deutschland durch Rechtsfortbildung und Rechtssprechung das Akzessorietätsprinzip zurückgedrängt wurde, um dann (v.a. im Hinblick auf Grundschuld und Sicherungsübereignung) wieder Betonung zu erfahren.
Teilnehmer
- Prof. dr hab. Jerzy Pisulinski
Lehrstuhl für Zivilrecht der Jagiellonen-Universität, Krakau, Sprecher des Internationalen Graduiertenkollegs (DFG) "Systemtransformation", Mitglied der EU-aquis-Group "European Civil Law", Dozent der Schule des Polnischen Rechts, Krakau
- dr Iwona Karasek
Adjunkt am Lehrstuhl für Zivilrecht der Jagiellonen-Universität, Krakau, Wisseschaftliche Mitarbeiterin des Deutsch-Polnischen Zentrums für Bankrecht der Jagiellonen-Universität, Krakau; Dozentin der Schule des Polnischen Rechts, Krakau
- mgr Daniel Gluch
Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main
- mgr Marek Porzycki
Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Deutsch-Polnischen Zentrums für Bankrecht der Jagiellonen-Universität, Krakau, Assistent der Schule des Deutschen Rechts, Krakau, Dozent der Schule des Polnischen Rechts, Krakau
- Prof. Dr. Dr. h.c. Theodor Baums, (Teilnahme angefragt)
Direktor des Instituts für Bankrecht, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main
- Prof. Dr. Andreas Cahn, (Teilnahme angefragt)
Direktor des Instituts für Recht und Finanzen, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main
Gewerblicher Rechtsschutz/Wirtschaftsrecht
Inhalte
Forschungsgegenstand im Bereich des Gewerblichen Rechtschutzes und allgemeiner des Wirtschaftsrechts ist die Untersuchung der Gestaltung und Rezeption insbesondere des Wettbewerbsrechts, des Rechts der Fusionskontrolle und beispielsweise des Markenrechts vor dem Hintergrund des Rollenwechsels der mittel- und osteuropäischen Staaten von Beitrittskandidaten zu Mitgliedstaaten am deutsch-polnischen Beispiel. In dem komplexen Vorgang der Rechtsentstehung und der wechselseitigen Verbreitung von Rechtsideen und Methoden sollen einerseits die konzeptionellen Beiträge der neuen Mitgliedstaaten (hier insbesondere Polens) zum Europäischen Wirtschaftsrecht identifiziert und andererseits die Rezeption des Wirtschaftsrechts insbesondere im Hinblick auf die Europäisierung und Angleichung der Wirtschaftsverfassung innerhalb der Europäischen Union untersucht werden. In der Gesamtschau des Tagungsprogramms erscheint dabei das Wettbewerbsrecht im weiten Sinne wegen der verschiedenen grundlegenden Reformen auf europäischer Ebene in den betroffenen Rechtsgebieten (etwa die neue Kartellverordnung, die Fusionskontrollverordnung oder die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) als besonders lohnenswertes Forschungsgebiet.
Teilnehmer
- Prof. Dr. Karl Riesenhuber, (Teilnahme angefragt)
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Europäische Universität Viadrina Frankfurt an der Oder
- Dr. Friedemann Kainer, (Teilnahme angefragt)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Wirtschafts- und Europarecht, Ruprecht-Karls-Universität, Heidelberg; Dozent der Schule des Deutschen Rechts, Krakau
- dr Anna Tischner
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Immaterialgüterrechte, Jagiellonen-Universität, Krakau, ehem. Kollegiatin des Internationalen Graduiertenkollegs (DFG) "Systemtransformation"
- dr Ulrich Ernst
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivilrecht der Jagiellonen-Universität, Krakau, ehem. Kollegiat des Internationalen Graduiertenkollegs (DFG) "Systemtransformation"
- Ass. iur. Marc Liebscher
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutsch-Polnischen Zentrum für Bankrecht der Jagiellonen-Universität, Krakau, ehem. Kollegiat des Internationalen Graduiertenkollegs (DFG) "Systemtransformation", Leiter der Schule des Polnischen Rechts, Krakau
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